Die Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 trifft insbesondere Elektrohandwerksbetriebe, die in langfristigen Vertragsverhältnissen zu Industriekunden stehen und mit ihren Fachkräften gewissermaßen als ausgelagerte Elektroabteilung fungieren, das berichtet der ZVEH. Dr. Gerd Böhme, ZVEH-Vizepräsident und Vorsitzender des ZVEH-Fachbereichs Tarif schätzt, dass drei bis fünf Prozent aller elektrohandwerklichen Arbeitnehmer in derartigen Dienstleistungsverhältnissen arbeiten, die nach dem Willen des Gesetzgebers mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 nunmehr eine illegale Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Bei bundesweit rund 492.000 Arbeitnehmern in den Elektrohandwerken wären 14.700 bis 24.600 Arbeitnehmer hiervon betroffen. Auch für die E-Handwerksbetriebe bedeutet dies den Verlust einer bisher weitgehend konjunkturunabhängigen Grundauslastung und damit eine wirtschaftliche Schwächung, wie der ZVEH berichtet.

Quelle: ZVEH

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“Energiewende und Digitalisierung sind untrennbar miteinander verbunden”, sagt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). Digitale Technik wird an allen Stufen der Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft Einzug halten – von der Energieerzeugung über die Netze und den Handel bis zu den Verbrauchern. Damit sind viele Chancen, aber auch große Herausforderungen verbunden. Das geht aus der veröffentlichten Metaanalyse “Die Digitalisierung der Energiewende” der AEE hervor.

Die AEE vergleicht darin die Aussagen von 37 Studien, Fachbeiträgen und Positionspapieren zur Rolle der Digitalisierung in der Energiewirtschaft. “Die Energiewirtschaft hinkt in Sachen Digitalisierung anderen Wirtschaftsbereichen weit hinterher”, stellt Philipp Vohrer fest. Und das, obwohl Digitalisierung helfen kann, die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen. Nur mit digitaler Technik können die vorhandenen Lösungen effizient und intelligent zusammenspielen: Speicher, Biogasanlagen, flexible Verbraucher und schließlich intelligente Netze – das sogenannte Smart Grid. Auch die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien kann so gebündelt werden, dass sie als “virtuelles Kraftwerk” genauso verlässlich Strom liefert wie ein konventionelles Kraftwerk. Diese Flexibilisierungsoptionen sind allerdings kleinteilig und räumlich weit verstreut. Die Digitalisierung ist der Kitt, der diese Bausteine zusammenhält und zu einem funktionierenden System vernetzt.

Quelle: AEE

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Am 15. August 2018 ist mit der Einführung des “Offenen Anwendungsbereichs” (Open Scope) eine wesentliche Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten, die zu erheblichen Schwierigkeiten in der betrieblichen Praxis, insbesondere in elektrohandwerklichen Betrieben, geführt hat und damit die bisher funktionierende Kreislaufwirtschaft gefährdet. Das berichtet der ZVEH.

Künftig fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, sie sind davon ausdrücklich ausgenommen. Daraus werden nicht unerhebliche Abgrenzungsprobleme resultieren. Nicht trennscharf abzugrenzen ist beispielsweise, welche Produkte, die elektrische oder elektronische Bauteile/Erzeugnisse enthalten, künftig als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes gelten. Gleiches gilt für die Abgrenzung von Elektro- und Elektronikgeräten gegenüber elektrischen und elektronischen Bauteilen, die nicht vom ElektroG erfasst werden.

Aus ZVEH-Sicht sind dringend klarstellende Hinweise und Regelungen zur praxisgerechten Anwendung des ElektroG erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bereits vorhandenen erheblichen bürokratischen Lasten reduziert werden müssen, um auch künftig insbesondere die freiwillige Rücknahme von Elektroaltgeräten (EAG) sicherzustellen und damit das Recycling von Wertstoffen fördern zu können.

ZVEH fordert Klarstellung und Entlastung für KMU-Betriebe

Im Sinne einer auch künftig funktionierenden Kreislaufwirtschaft fordert der ZVEH, eindeutige Kriterien zur Abgrenzung von “Geräten” und “Bauteilen” im Sinne des ElektroG zu schaffen. Nur so kann auch künftig die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG in der Praxis überhaupt ermöglicht werden.

Daneben sind aus ZVEH-Sicht die äußerst umfangreichen bürokratischen Lasten besonders systemgefährdend und müssen daher deutlich reduziert werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die freiwillig EAG zurücknehmen, fördern das Recycling und sind ein wichtiger Teil der funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Gerade diese dürfen nicht durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand belastet werden. Aus diesem Grund fordert der ZVEH insbesondere für Vertreiber, die über kein Ladengeschäft verfügen, die Befreiung von diesen Pflichten.

ZDH unterstützt ZVEH-Forderungen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt die Positionen des ZVEH. In enger Abstimmung haben ZDH und ZVEH Schreiben mit den oben genannten Forderungen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) adressiert. Zwischenzeitlich hat das BMU hierzu Stellung genommen und erste zaghafte Klarstellungen formuliert. Seitens des ZVEH werden die Einlassungen des BMU bislang als unzureichend empfunden. Daher werden weitere Gespräche mit dem BMU angestrebt.

Quelle: ZVEH

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